Wer zulasten der Grundversicherung abrechnen darf, kann auch eine EAN bekommen.
http://www.santesuisse.ch/de/dyn_output.html?content.void=37310&navid=1419
Wer nicht zulasten der Grundversicherung abrechnen darf, braucht auch keine EAN.
In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die rechtliche und medizinische Verantwortung. Er muss sich darum kümmern, eine Bewilligung für den nichtärztlichen Assistenten zu bekommen. Die Rechnungsstellung kann dann im Namen und unter der EAN des Arbeitgebers erfolgen. Man kann den Assistenten in Elexis trotzdem als eigenen Mandanten erfassen, wenn man Statistiken betreiben will. Man kann diesem Mandanten einfach die EAN des Arbeitgebers zuordnen.
(Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft, im Zweifelsfall empfehle ich dringend, das zum Beispiel mit dem Rechtsdienst der FMH abzuklären. Das ist jedenfalls ja kein Elexis-spezifisches Problem).