Die Präsenztaxe* kann nur geltend gemacht werden, wenn gleichentags eine Konsultation (00.0010) oder ein Besuch (00.0060) verrechnet wird oder werden kann.
Die ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten (00.0140) und die telefonische Konsultation (00.0110) zählen nicht als Konsultation gemäss aktueller Weiterbildung. Angeblich werden Rechnungen retourniert.
Daher sollte mit der rechten Maustaste die Anzahl der Leistungen bei der Präsenztaxe auf 0 gesetzt werden, wenn gleichentags keine Konsultation erfolgt.
* 4707.0 Präsenztaxe für das ärztliche Praxislaboratorium, pro Patient mit Konsultation, Fr. 4.00, EAL.